Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienverkehr (AGB)

M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, akzeptiert gemäß dem Maklervertrag auf der Grundlage des Gesetzes über Immobilienvermittlung (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 72/06, 50/06 - ZMVN, 49/11 und 47/19) und des Obligationenrechts (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 83/2001, 32/2004, 28/2006 - Entscheidung des Verfassungsgerichts, 40/2007, 64/2016 - Entscheidung des Verfassungsgerichts, 20/2018) die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. EINLEITUNG

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und dem Auftraggeber und sind Bestandteil eines jeden Maklervertrags, den die Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, mit dem Auftraggeber (Verbraucher) abschließt. Wenn der Maklervertrag Bestimmungen enthält, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben die Bestimmungen des Maklervertrags Vorrang.

2. DIENSTLEISTUNGEN DER VERMITTLUNG

2.1 Die Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, erbringt Dienstleistungen der Vermittlung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, der Vermietung, Pachtung oder anderer Verträge, die sich auf Immobilien beziehen. Zusätzlich erbringt sie Dienstleistungen der rechtlichen Beratung im Bereich von Immobilien und Dienstleistungen zur Bewertung von Immobilien.
2.2 Die Vermittlungsdienstleistungen gemäß Punkt 2.1 umfassen insbesondere folgende Geschäfte, die die Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, im Auftrag des Auftraggebers durchführt, soweit die Umstände des jeweiligen Geschäfts dies erfordern:

  • Entgegennahme und Durchführung des Auftrags zur Vermittlung;
  • Feststellung der Identität des Auftraggebers durch Einsichtnahme in ein Ausweisdokument und öffentliche Register;
  • Beschaffung von Kontaktdaten des Auftraggebers zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit Dritten (Name/Firma, Adresse/Sitz, Telefon, Fax, E-Mail usw.);
  • Beschaffung von persönlichen Daten oder Identifikationsdaten des Auftraggebers oder Dritter zur Vorbereitung des Vertrags, dessen Gegenstand die Immobilie ist (Name/Firma, Adresse/Sitz, Geburtsnummer, Steuernummer, Kontonummer oder IBAN);
  • Erstellung des Vermittlungsvertrags für den Immobilienverkehr mit Festlegung des Umfangs der Vermittlungsdienstleistungen, des Vermittlungsentgelts, der Zahlungsbedingungen und anderer Bestandteile gemäß dem Gesetz über die Immobilienvermittlung;
  • Informierung des Auftraggebers und Dritter über die gesetzlichen Bestimmungen, die für den gültigen Abschluss des vermittelten Vertrags relevant sind;
  • Informierung des Auftraggebers und Dritter über die Höhe und Art der steuerlichen Verpflichtungen, möglicher Kosten für notarielle Tätigkeiten, Kosten für die Eintragung im Grundbuch und möglicher anderer Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss;
  • Erklärung des Auftraggebers und Dritten zu den Marktbedingungen, die für die Festlegung des Preises für die Immobilie oder Miete relevant sind;
  • Feststellung des tatsächlichen Zustands der Immobilie durch sorgfältige Besichtigung;
  • Feststellung der informations- und kommunikationstechnischen sowie der kommunalen Ausstattung der Immobilie sowie Überprüfung der Ordnung in der Umgebung und Feststellung anderer Merkmale der Immobilie;
  • Feststellung des rechtlichen Zustands der Immobilie auf der Grundlage von Daten aus offiziellen Registern und öffentlichen Büchern (insbesondere Grundbuch, Grundbuchkataster, Gebäudekataster oder, falls die Immobilie nicht im Grundbuch eingetragen ist, auf der Grundlage von Dokumenten, die das Bestehen des Eigentums, anderer dinglicher und vertraglicher Rechte sowie anderer rechtlicher Tatsachen belegen);
  • Schriftliche Benachrichtigung des Auftraggebers und Dritter über offensichtliche Sachmängel und rechtliche Mängel, die bei der Prüfung des tatsächlichen und rechtlichen Zustands der Immobilie festgestellt wurden;
  • Informierung des Auftraggebers und Dritter über die Risiken, die sich aus dem unklaren rechtlichen Zustand der Immobilie ergeben, insbesondere Rechte Dritter an der Immobilie, öffentlich-rechtliche Beschränkungen usw.;
  • Vorbereitung einer geeigneten Werbestrategie und Durchführung der üblichen Immobilienwerbung;
  • Informierung der dritten Person über die Immobilie und deren wichtigste Eigenschaften, Organisation und Durchführung von Besichtigungen in Anwesenheit des Auftraggebers, Organisation von Treffen zwischen dem Auftraggeber und der dritten Person, Weitergabe von Kontaktdaten, die im Vermittlungsvertrag von der betroffenen Person definiert sind, an die sich die Daten beziehen, der dritten Person oder dem Auftraggeber, wenn beide ernsthaftes Interesse an Verhandlungen zum Abschluss eines Vertrags haben, dessen Gegenstand die Immobilie ist;
  • Laufende und aktuelle telefonische, schriftliche und Online-Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten sowie laufende Information des Auftraggebers über erbrachte Vermittlungsdienstleistungen im Immobilienverkehr;

Mitwirkung bei Verhandlungen für den Abschluss des Vertrags, für den die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, vermittelt.

2.3 Die Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Punkt 2.2 werden durch die Zahlung für die Vermittlung abgedeckt.

2.4 Nach schriftlicher Mitteilung der M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, über den Kontakt mit einer dritten Person muss der Auftraggeber innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach Erhalt dieser Mitteilung der Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, schriftlich mitteilen, dass er bereits zuvor von einem konkurrierenden (Immobilien-) Unternehmen mit derselben dritten Person in Kontakt gebracht wurde. Andernfalls gilt als vereinbart, dass die Gesellschaft M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, den Auftraggeber in Kontakt mit der dritten Person gebracht hat.

2.5 Entsprechend der Regelung in Punkt 2.4 gilt im Fall, dass der Auftraggeber selbst Kontakt mit einer dritten Person aufnimmt und herstellt.

3. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

3.1 Die Parteien werden in einem Vermittlungsvertrag oder auf besondere Anforderung Art, Höhe und Preis zusätzlicher Kosten festlegen (gemäß der jeweils gültigen Preisliste), wenn der Vermittler neben der Vermittlung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem vermittelten Geschäft erbringt.
3.2 Als zusätzliche Dienstleistungen gelten insbesondere: Vorbereitung eines Entwurfs des Vertrags über die Immobilie, Vertretung in Verfahren zur Erlangung von Zustimmungen, Genehmigungen und anderen Dokumenten, die für den Abschluss des Vertrags über die Immobilie erforderlich sind, Organisation oder Erstellung einer Bewertung der Immobilie oder einer Meinung zum Preis, Organisation von Umzügen, Durchführung kleinerer Hausarbeiten, Erlangung eines Energieausweises, Vertretung in steuerlichen Verfahren, Klärung des rechtlichen Zustands der Immobilie, Aufbewahrung von Geldern auf einem Treuhandkonto, Aufbewahrung von Dokumenten und anderen.
3.3 Die Preise für zusätzliche Dienstleistungen sind in der jeweils gültigen Preisliste der M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, festgelegt.
3.4 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat Anspruch auf die Zahlung der erbrachten zusätzlichen Dienstleistung, auch wenn der Vertrag, dessen Gegenstand die Immobilie ist, nicht abgeschlossen wurde.

4. VERGÜTUNG FÜR DIE VERMITTLUNG

4.1 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat Anspruch auf die Zahlung für die Vermittlung, wenn der Vertrag abgeschlossen ist, für den sie vermittelt hat.

4.2 Sofern im Vermittlungsvertrag nicht anders festgelegt ist, beträgt die Vergütung für die Vermittlung:

4.2.1 Wenn der Gegenstand der Vermittlung der Kauf oder Verkauf von Immobilien ist: der Betrag in Höhe von 4 % des im Vertrag vereinbarten Preises, für den vermittelt wurde;

4.2.2 Wenn der Gegenstand der Vermittlung die Vermietung oder die Vermietung oder Pachtung ist: der Betrag von höchstens 4 % des Vertragswerts, jedoch nicht mehr als der Betrag einer Monatsmiete und nicht weniger als 150 Euro. Der Vertragswert aus dem vorherigen Satz ist das Produkt aus dem Betrag der monatlichen Miete und der Anzahl der Monate, für die die Immobilie vermietet wird.

4.2.2.1 Die Bestimmungen des Artikels 4.2.2 gelten nicht für Vermittlungsverträge über den Immobilienverkehr, die zwischen Wirtschaftssubjekten abgeschlossen werden.

4.2.3 Sofern im Vermittlungsvertrag zwischen Wirtschaftssubjekten nichts anderes festgelegt ist, beträgt im Fall der Vermietung oder Vermietung oder Pachtung der Betrag für die Vermittlung zwei Monatsmieten, wie im Vertrag vereinbart wurde, für den die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, vermittelt hat.
 

4.3 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat Anspruch auf die Zahlung der zusätzlichen Dienstleistungen in Höhe der tatsächlichen Kosten und höchstens in der Höhe, die in der jeweils gültigen Preisliste der M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und im Vermittlungsvertrag für den Immobilienverkehr zwischen der M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und dem Auftraggeber festgelegt ist, und dies nur dann, wenn die Zahlung für zusätzliche Dienstleistungen zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

4.4 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat Anspruch auf die Zahlung für die Vermittlung auch dann, wenn die Vertragsparteien später vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.

4.5 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat Anspruch auf die Zahlung für die Vermittlung auch dann, wenn der Auftraggeber oder sein enger Familienangehöriger einen Vertrag über die Immobilie abschließt, die Gegenstand der Vermittlung war, mit einer dritten Person, von der der Auftraggeber von einem konkurrierenden (Immobilien-) Unternehmen in Kenntnis gesetzt wurde und dieser Vertrag innerhalb von sechs (6) Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrags abgeschlossen wurde.

4.6 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, auch einen Vermittlungsvertrag über die Immobilie mit einer dritten Person abschließen kann, die Gegenstand der Vermittlung ist. In diesem Fall stimmt der Auftraggeber zu, dass die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, die Zahlung für die Vermittlung auch von der dritten Person in Rechnung stellen kann. In keinem Fall darf die Zahlung für die Vermittlung des Auftraggebers und der dritten Person zusammen mehr als 4 % des Vertragspreises betragen.

4.7 Die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat keinen Anspruch auf die Zahlung für die Vermittlung, wenn sie selbst als Vertragspartei einen Vertrag abschließt, der Gegenstand der Vermittlung war, oder wenn ein Immobilienvermittler, der für das Immobilienunternehmen tätig war, einen solchen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließt.

4.8 Bei einem Austausch von Immobilien gilt es als zwei Geschäfte. Wenn es zuerst zu einer Vermietung kommt und dann zum Verkauf derselben Immobilie, hat der Vermittler Anspruch auf die Zahlung für die Vermittlung der Vermietung und des Verkaufs.

4.9 Im Falle der Vermittlung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, deren Wert weniger als 10.000,00 EUR beträgt, ist die Zahlung für die Vermittlung des Immobilienunternehmens auf einen festen Betrag von 1.000,00 EUR festgelegt.

4.10 Der im Artikel 4 genannte Betrag für die Vermittlung enthält keine Mehrwertsteuer. Da die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, muss zur genannten Preisliste noch die Mehrwertsteuer von 22 % hinzugefügt werden. In der Vergütung für die Vermittlung sind auch keine Gebühren, Steuern, notariellen und anderen zusätzlichen Dienstleistungen enthalten.

5. KOSTENERSTATTUNG

5.1 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat das Recht auf Erstattung von Kosten für notarielle Dienstleistungen, Steuern, Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Gebühren für Bescheinigungen und Genehmigungen, die für den gültigen Abschluss eines Vertrags erforderlich sind, oder für die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf der Grundbuchgenehmigung, die bei der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Vermittlungsvertrag oder bei der Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen gemäß Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind.

5.2 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat das Recht auf Erstattung anderer Kosten neben den in Punkt 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kosten nur, wenn dies ausdrücklich im Vermittlungsvertrag vereinbart wurde.

5.3 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, hat das Recht auf Erstattung der in den Punkten 5.1 und 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kosten auch dann, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen wurde.

5.4 Für die Zahlung der in den Punkten 5.1 und 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Kosten gelten die Bestimmungen der Punkte 4.7, 4.8 und 4.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

6. ART DES VERMITTLUNGSVERTRAGS

6.1 Im Falle, dass die Parteien einen Vertrag unterzeichnen, in dem die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, der alleinige bevollmächtigte Vermittler ist (exklusiver Vermittlungsvertrag) für eine bestimmte Immobilie, darf der Auftraggeber während der Gültigkeitsdauer des Vermittlungsvertrags keine Vermittlungsvereinbarung mit einem anderen Immobilienunternehmen, über dieses, oder mit einer dritten Partei abschließen oder die gleiche Immobilie eigenständig bewerben oder verkaufen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, Informationen über alle Parteien oder anderen Personen zur Verfügung zu stellen, die während der Gültigkeitsdauer des exklusiven Vermittlungsvertrags persönlichen Kontakt mit ihm in Bezug auf die Immobilie hatten. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder sie verletzt, ist er verpflichtet, dem Vermittler eine Vermittlungsgebühr gemäß dem abgeschlossenen Vertrag zu zahlen, wenn der Vertrag, für den der Vermittler tätig war, während der Laufzeit dieses Vertrags abgeschlossen wird. In diesem Fall wird die Vermittlungsgebühr auf Grundlage des im Vermittlungsvertrag angegebenen Richtpreises berechnet. Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und der Auftraggeber vereinbaren, dass die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, auch dann Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr hat, wenn der Auftraggeber eigenständig eine dritte Partei findet, mit der er einen Vertrag abschließt, der Gegenstand der Vermittlung war.

6.2 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und der Auftraggeber können vereinbaren, einen Vermittlungsvertrag als den einzigen Vermittler zu unterzeichnen, indem sie ausdrücklich und sichtbar "einziger Vermittler" in die Leerzeile im Punkt 5 des Vermittlungsvertrags schreiben. In diesem Fall darf der Auftraggeber während der Gültigkeitsdauer des Vermittlungsvertrags keine Vermittlungsvereinbarung mit einem anderen Immobilienunternehmen, über dieses, oder mit einer dritten Partei in Bezug auf die gleiche Immobilie abschließen; er darf die gleiche Immobilie jedoch eigenständig verkaufen, darf sie jedoch nicht auf die gleiche Weise wie die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, bewerben. Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, und der Auftraggeber vereinbaren, dass die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, auch dann Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr hat, wenn der Auftraggeber eigenständig eine dritte Partei findet, mit der er einen Vertrag abschließt, der Gegenstand der Vermittlung war. In diesem Fall wird die Hälfte (1/2) der Vermittlungsgebühr auf Grundlage des im Vertrag angegebenen Verkaufspreises berechnet, und die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, verpflichtet sich, den gesamten Verkaufsprozess der Immobilie durchzuführen.

6.3 Wenn der Auftraggeber Verträge mit mehreren Immobilienunternehmen abschließt, um die Immobilie zu verkaufen, betrachten die Parteien ihr Verhältnis in diesem Fall nicht als exklusiv. Der Auftraggeber muss jedoch allen Bestimmungen dieses Vertrags zustimmen, insbesondere der Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Im Falle eines offenen Vertrags verpflichtet sich der Auftraggeber, dass keine Person, die die Immobilie bewirbt, sie zu einem Richtpreis bewirbt, der niedriger ist als der im Vermittlungsvertrag angegebene Preis. Wenn die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, keinen Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr hat, vereinbaren der Auftraggeber und der Vermittler im Vermittlungsvertrag die Erstattung der tatsächlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen entstanden sind. Die Höhe der tatsächlichen Kosten, die die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, dem Auftraggeber für Immobilienvermittlungsdienstleistungen in Rechnung stellt, beträgt höchstens 150 Euro.

6.4 Der Auftraggeber ermächtigt die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, zur Überprüfung von Daten über den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien beim zuständigen Finanzamt, im Grundbuch oder im Mietregister im Einklang mit der Achtung dieses Vertrags. Im Falle der Vermittlung beim Verkauf, Kauf oder Tausch von Immobilien hat die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr von bis zu 4% des Vertragswerts. Der Auftraggeber zahlt die Vermittlungsgebühr. Der Auftraggeber ist die Person, die den Service bestellt.

7. TREUHANDKONTO

7.1 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, ist berechtigt, Gelder des Auftraggebers oder Dritter im Zusammenhang mit der Abwicklung des vermittelten Rechtsgeschäfts in Verwahrung zu nehmen, sofern sie einen Vertrag über die Führung eines Treuhandkontos mit der Bank abgeschlossen hat und der Auftraggeber oder Dritte sie schriftlich dazu bevollmächtigt.

8. WEITERE VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags und garantiert:

dass die von ihm bereitgestellten Daten, die sich in den Anlagen zu diesem Vertrag befinden, wahr, genau, vollständig und gültig sind und dass auf der Immobilie keine Sachmängel bestehen, die der Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, nicht offenbart wurden;

dass er die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 (acht) Tagen nach einer Änderung, schriftlich über jede Änderung seiner Interessen (Verkaufspreis, Einzugsdatum der Immobilie usw.) sowie über jede Änderung des tatsächlichen oder rechtlichen Status der Immobilie informiert;

dass er der Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, alle Unterlagen vorlegt, die sich auf die vermittelte Immobilie beziehen (alle Eigentumsnachweise: Grundbuchauszug und alle eventuellen Kaufverträge, Baugenehmigung, Lageinformation und alle anderen Dokumente, die für den Immobilienverkehr erforderlich sind); falls der Auftraggeber nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt oder diese nicht geregelt sind, beschafft oder regelt sie die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, auf der Grundlage des Auftrags für zusätzliche Dienstleistungen; die Kosten und Gebühren für den Erwerb oder die Regelung der Dokumente sind nicht in der Vergütung für die Vermittlung enthalten und werden vom Auftraggeber als zusätzliche Dienstleistung bezahlt;

dass er mit der vom Vermittler zum Auftraggeber geschickten dritten Person ausschließlich in Anwesenheit des Vermittlers Verhandlungen über den Verkauf der Immobilie führen wird;

dass er mit dem Vermittler bei dem Verkauf der Immobilie zusammenarbeitet. Wenn der Auftraggeber dem Vermittler nicht erlaubt, die Immobilie einer dritten Person ohne seine Anwesenheit zu zeigen, muss der Vermittler immer verfügbar sein, um die Immobilie zusammen mit dem Auftraggeber zu zeigen.

dass er dem Vermittler die Vergütung für die Vermittlung gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags, Tauschvertrags oder eines anderen Vertrags zahlt;

im Falle, dass der Vermittler bei Unterzeichnung des Kaufvertrags oder eines anderen Vertrags gemäß Artikel 1 nicht anwesend ist, muss er den Vermittler spätestens am ersten Arbeitstag nach Abschluss der oben genannten Verträge informieren;

dass er die Immobilie unter den gleichen Bedingungen wie in diesem Vertrag vereinbart selbst oder bei anderen Immobilienunternehmen vermarktet, wenn er die Immobilie selbst vermarktet; - im Falle, dass der Immobilienmakler dem Auftraggeber ein gültiges Kaufangebot für den Abschluss eines Vertrags für die vermittelte Immobilie übergibt, muss der Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Kaufangebots eine schriftliche Erklärung zur Genehmigung oder Ablehnung des Kaufangebots abgeben.

9. SCHUTZ DER INTERESSEN DES AUFTRAGGEBERS UND UNPARTEILICHKEIT BEI DER VERMITTLUNG

9.1 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, ist verpflichtet, bei der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen im Einklang mit den Interessen des Auftraggebers zu handeln und den Auftraggeber angemessen über alle Umstände zu informieren, die für die Verwirklichung seiner Interessen wichtig sind.
 

9.2 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, muss den Auftraggeber klar und schriftlich über mögliche Interessenkonflikte zwischen den Interessen des Auftraggebers und den Interessen von M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, oder anderen Auftraggebern, für die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, Vermittlungsdienstleistungen im Immobilienverkehr erbringt, informieren.
 

9.3 Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, muss bei der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen in gleichem Maße für den Schutz der Interessen sowohl des Auftraggebers als auch der dritten Person sorgen, mit der der Auftraggeber in Kontakt gebracht wurde, und dabei unparteiisch handeln, es sei denn, sie vertritt ausschließlich die Interessen des Auftraggebers aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
 

9.4 Wenn die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, aufgrund einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber oder Investor ausschließlich die Interessen des Auftraggebers vertritt, muss sie die dritte Person, mit der sie den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat, klar und schriftlich darauf hinweisen, dass sie als Vertreter und nicht als Vermittler handelt.

10. VERMITTLUNG FÜR BEIDE PARTEIEN

Die Firma M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, kann für beide Parteien vermitteln. Bei der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen sorgt M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, in gleichem Maße für den Schutz der Interessen sowohl des Auftraggebers als auch der dritten Person, mit der der Vermittler Kontakt aufgenommen hat.

11. VERPFLICHTUNGEN NACH DEM GESETZ ÜBER DIE VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND FINANZIERUNG DES TERRORISMUS

Alle Immobilienunternehmen sind gemäß dem Gesetz über die Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus (Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 68/16) verpflichtet und müssen bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Transaktionen über dem gesetzlich festgelegten Betrag und in einigen anderen gesetzlich festgelegten Fällen eine Überprüfung des Kunden durchführen, die Folgendes umfasst: Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden, Feststellung des tatsächlichen Eigentümers des Kunden, wenn der Kunde eine juristische Person ist, Beschaffung von Informationen über den Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung oder Transaktion sowie anderer Informationen gemäß dem Gesetz, regelmäßige sorgfältige Überwachung der Geschäftsaktivitäten, die der Kunde beim Verpflichteten durchführt. Aufgrund des Gesagten hat M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, das Recht und die Pflicht, personenbezogene Daten des Kunden und des gesetzlichen Vertreters des Kunden zu erhalten und zu überprüfen (auch durch Einsichtnahme in ein Personaldokument): Vor- und Nachname, ständiger oder vorübergehender Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer sowie Nummer, Art und Titel des ausstellenden Organisationsdokuments.

12. SCHUTZ, VERARBEITUNG UND VERWENDUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

12.1 Alle Informationen und Daten, die der Auftraggeber von M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, erhält, sind vertraulich und gelten als Geschäftsgeheimnis, es sei denn, die Informationen und Daten sind öffentlich zugänglich.

12.2 Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verpflichtungen, die M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, das Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus auferlegt, kann das Immobilienunternehmen gemäß den Vorschriften über Personalausweise und Reisedokumente die Daten aus dem Personaldokument (Vor- und Nachname, ständiger oder vorübergehender Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer sowie Nummer, Art und Titel des ausstellenden Organisationsdokuments) einsehen und abschreiben.

12.3 Wenn dies ausdrücklich durch die Natur eines bestimmten Geschäfts erforderlich ist (z. B. Beglaubigung der Unterschrift des Auftraggebers oder einer dritten Person, Abschluss eines Kaufvertrags usw.), kann M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, aufgrund einer schriftlichen Zustimmung des Inhabers, aus der der vorab festgelegte Zweck hervorgeht, eine Fotokopie des Personaldokuments des Inhabers erstellen. M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, kennzeichnet die Fotokopie des Personaldokuments deutlich: als Kopie, ihren eigenen Namen, den ausdrücklich festgelegten Zweck der Fotokopie und die rechtliche Grundlage für die Fotokopie – die deutliche Zustimmung des Inhabers des Personaldokuments.

12.4 M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, verpflichtet sich, das Personaldokument des Auftraggebers nicht weiter zu kopieren. M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, darf Kopien des Personaldokuments auch nicht in elektronischer Form aufbewahren.

12.5 M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, verpflichtet sich zur dauerhaften Sicherung aller personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen. Alle personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck des Abschlusses, der Durchführung, der Änderung und der Beendigung des Vermittlungsvertrags sowie des Vertrags über die Immobilie verwendet. Für jede Verwendung personenbezogener Daten für andere Zwecke wird M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.

12.6 Die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, hat das Recht, von M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, die Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden, Zugang zu den personenbezogenen Daten und dem Zweck der Verarbeitung, den Arten der betreffenden personenbezogenen Daten; Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen personenbezogene Daten offengelegt werden, insbesondere Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen; die vorgesehene Dauer der Speicherung personenbezogener Daten oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

12.7 Die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, hat das Recht, von M&N – IRE, Immobilienvermittlung, GmbH, die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen, der Verarbeitung zu widersprechen, zu verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden, zu verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden, das Recht, zu verlangen, dass personenbezogene Daten direkt von einem Immobilienunternehmen zu einem anderen übertragen werden, wenn dies technisch möglich ist, und bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

12.8 Wenn personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, hat die betroffene Person das Recht, über geeignete Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übermittlung informiert zu werden.

12.9 Wenn personenbezogene Daten für Direktmarketingzwecke verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie betreffen, jederzeit zu widersprechen, einschließlich der Erstellung von Profilen, soweit dies mit einem solchen Direktmarketing verbunden ist.

13. MITTEILUNG ÜBER DEN ABGESCHLOSSENEN VERTRAG UND BESTIMMUNG DES KONTAKTS

13.1 Falls die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH nicht die alleinige Beauftragte (exklusiver Vermittlungsvertrag) für eine bestimmte Immobilie ist, muss der Auftraggeber die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH unverzüglich oder spätestens innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen, wenn der Vertrag mit einer Person abgeschlossen wurde, von der die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH nicht Kenntnis hatte, und ihr die Einzelheiten des Geschäfts mitteilen. Der Auftraggeber muss der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH eine Fotokopie des Vertrags übergeben, andernfalls trägt er die tatsächlichen Kosten weiterer Vermittlungsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen entstanden sind.

13.2 Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH kann auf verschiedene Arten Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einer Drittperson herstellen. Es wird angenommen, dass die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH Kontakt zwischen beiden hergestellt hat, wenn sie: ein Treffen in ihren oder anderen Räumlichkeiten organisiert, dem Auftraggeber oder der Drittperson Informationen zur Adresse, zum Sitz, zur Telefonnummer oder Faxnummer, zur E-Mail-Adresse der Drittperson oder des Auftraggebers übermittelt, eine Besichtigung der Immobilie mit einer Drittperson durchführt oder organisiert oder die Parteien auf andere geeignete Weise bekannt macht.

14. ÜBERTRAGUNG DER VERMITTLUNGSDIENSTLEISTUNGEN AN EIN ANDERES IMMOBILIENUNTERNEHMEN

Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH kann die Vermittlungsdienstleistungen ganz oder teilweise auf andere Immobilienunternehmen übertragen. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber in einem Vertragsverhältnis mit der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH, mit der er einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Diese muss auf Anfrage des Auftraggebers eine Liste der Immobilienunternehmen vorlegen, auf die der Auftrag übertragen wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er diesen Vertrag ausschließlich mit der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH abschließt. Wenn die M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH ausscheidet, stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass dieser Vertrag mit allen wesentlichen Bestandteilen auf ein anderes Immobilienunternehmen übertragen wird. Das Vertragsverhältnis geht über, wenn der Auftraggeber über die Übertragung informiert wird.

15. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS IN BEZUG AUF DEN ENERGIEAUSWEIS

Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH informiert den Auftraggeber schriftlich über die Verpflichtungen und Bestimmungen des Energiegesetzes (EZ-1) (Amtsblatt RS, Nr. 17/14, 81/15 und 43/19) beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder eines Teils davon. Der Eigentümer als Verkäufer muss sicherstellen, dass in der Werbung die Energiekennzahlen der Energieeffizienz des Gebäudes oder eines Teils davon aus dem Energieausweis angegeben werden. Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH schließt jede Haftung aus und übernimmt keine Zahlung einer Strafe, wenn der Auftraggeber der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH keine Daten aus dem Energieausweis oder eine Kopie davon übermittelt.

16. RECHT AUF DATENBESCHAFFUNG

Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH hat zum Schutz der Interessen des Auftraggebers das Recht, den Zahlungsverkehr zu regeln und von der Bank Slovenije Informationen zu gesperrten Transaktionskonten von physischen Personen, die als Auftraggeber oder als Dritte im Immobiliengeschäft auftreten, zu erhalten.

17. ZAHLUNG VON ZUSÄTZLICHEN DIENSTLEISTUNGEN UND KOSTENERSTATTUNG

Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH hat in jedem Fall Anspruch auf Zahlung für zusätzliche Dienstleistungen gemäß dem Preisverzeichnis der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH, auch wenn der Vertrag, dessen Gegenstand die Immobilie ist, nicht abgeschlossen wurde. Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH ist gemäß dem zweiten Absatz des 848. Artikels des Obligationenrechts berechtigt, tatsächliche Kosten, die mit der Vermittlung zusammenhängen, zurückzufordern, auch wenn der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einer Drittperson nicht abgeschlossen wurde. Diese Kosten decken die Ausgaben, die die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH bei der Ausführung des Auftrags gemäß dem Vermittlungsvertrag hatte. Die Höhe der Kosten ist im Preisverzeichnis der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH festgelegt. Diese Kosten umfassen insbesondere: die Kosten für die Übernahme der Immobilie zum Verkauf, Beratung und Vorbereitung der Immobilie auf den Verkauf, Überprüfung von Dokumenten, Überprüfung des rechtlichen und tatsächlichen Status (Einsichtnahme in öffentliche Register, Aufzeichnungen, Dokumentenkette, Warnungen an die Parteien), Vorbereitung von Anzeigen und Werbung, Durchführung von Besichtigungen, Aufbewahrung von Geldern auf einem Treuhandkonto usw. Wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist und ohne Wissen der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH einen Vertrag mit der Gegenpartei abschließt, die ihm von der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH mitgeteilt wurde, oder wenn dieser Vertrag vom Ehepartner des Auftraggebers oder einem engeren Familienmitglied abgeschlossen wird, und zwar während der Laufzeit des Vermittlungsvertrags und auch nach dessen Ende, muss der Auftraggeber der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH die Vermittlungsgebühr gemäß dem geschlossenen Vermittlungsvertrag zahlen. Wenn der Auftraggeber eine juristische Person oder ein Wirtschaftsunternehmen ist, muss der Auftraggeber der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH für Verstöße gemäß dem vorherigen Absatz des 15. Artikels zusätzlich zur Zahlung für die Vermittlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 4% des Vertragspreises für das abgeschlossene Geschäft zahlen.

18. ERHALT DES ANSPRUCHS AUF VERMITTLUNGSGEBÜHR

Die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH erwirbt das Recht auf Zahlung für die Vermittlung, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, bei dessen Abschluss sie vermittelt hat. Wenn die Vertragsparteien des Vertrags, an dessen Abschluss die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH beteiligt war, später von diesem Vertrag zurücktreten, behält die M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH die bereits gezahlte Vermittlungsgebühr. Im Falle von Zahlungsverzug muss der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung gesetzliche Verzugszinsen zahlen. Im Falle, dass die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH eine Drittperson findet, die bereit ist, unter den Bedingungen des Auftraggebers in Bezug auf die Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsvertrags ist, einen Rechtsakt abzuschließen, der Auftraggeber jedoch aus persönlichen Gründen den Vertrag nicht abschließen möchte, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vermittlungsgebühr für die Vermittlung zu zahlen, als ob das Geschäft, in dem die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH vermittelt hat, abgeschlossen worden wäre.

19. GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Alle Informationen im Zusammenhang mit den Immobilien aus diesem Vermittlungsvertrag und den Bemühungen der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH um den Abschluss des Vertrags, die der Auftraggeber von der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH erhält, sind Geschäftsgeheimnisse. Wenn der Auftraggeber diese Informationen verwendet, um Dritte zu informieren, muss er der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr zahlen.

20. LAUFZEIT DES VERTRAGS

Der Vermittlungsvertrag wird zwischen der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH und dem Auftraggeber für einen Zeitraum von neun (9) Monaten abgeschlossen. Der Vermittlungsvertrag kann von den Parteien jederzeit gekündigt werden, sofern dies nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 8 Tagen erfolgen.

21. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags. Die Parteien verpflichten sich, eventuelle ungültige Bestimmungen so bald wie möglich durch neue zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall der Unwirksamkeit und im Falle von notwendigen Änderungen einzelner Vereinbarungen.

22. GERICHTSZUSTÄNDIGKEIT

Zur Lösung eventueller Streitigkeiten, die die Vertragsparteien des Vermittlungsvertrags nicht einvernehmlich lösen können, ist das Gericht am Sitz der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH zuständig. In anderen Fällen vereinbaren die Parteien, dass jede Meinungsverschiedenheit, jeder Streit oder Anspruch, der sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit in Verbindung steht oder aus seiner Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit resultiert, endgültig durch ein Schiedsgericht oder einen Einzelschiedsrichter, der gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Ständigen Schiedskommission bei der Wirtschaftskammer Sloweniens ernannt wurde, entschieden wird.

23. GÜLTIGKEIT UND VERÖFFENTLICHUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Oktober 2023. Sie sind in den Räumlichkeiten der Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH und unter der Webadresse des Unternehmens veröffentlicht.

BEDEUTUNG DER VERWENDETEN BEGRIFFE

Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Mieter einer Immobilie sein kann und einen Vermittlungsvertrag mit der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH abschließt.

Immobilienberater/Vermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die Geschäfte aufgrund eines Kooperationsvertrags, eines Arbeitsvertrags oder einer anderen rechtlichen Grundlage tätigt, eine Lizenz des zuständigen Ministeriums für die Ausübung von Immobiliengeschäften besitzt und im Verzeichnis der Immobilienvermittler des zuständigen Ministeriums eingetragen ist.

Vermittlungsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH und dem Auftraggeber geschlossen wird und durch den sich die Firma M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH verpflichtet, sich darum zu bemühen, den Auftraggeber mit einer Drittperson in Kontakt zu bringen, die Verhandlungen über den Abschluss eines bestimmten Vertrags führen wird, dessen Gegenstand eine Immobilie ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der M&N – IRE Immobilienvermittlung GmbH eine Vermittlungsgebühr zu zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.

Dritte Person ist eine Person, die von einem Immobilienvermittler oder einer Immobiliengesellschaft dem Auftraggeber vorgestellt wird, um Verhandlungen über den Abschluss eines Vermittlungsvertrags zu führen.

Engere Familienmitglieder des Auftraggebers sind der Ehepartner des Auftraggebers oder die Person, mit der der Auftraggeber in nichtehelicher Gemeinschaft lebt, gemäß den Bestimmungen über die Ehe und familiäre Beziehungen, ihre Kinder oder Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern sowie Personen, die der Auftraggeber gesetzlich unterstützen muss.

Angegebener Immobilienpreis: Der Preis der Immobilie, den der Auftraggeber und der Vermittler vereinbart haben, der in Anzeigen angegeben ist und auch die Grunderwerbsteuer und die Vermittlungsgebühr enthält.

Angebotspreis: Der Preis der Immobilie ohne vorgeschriebene Steuern und Vermittlungsgebühr.

PREISLISTE

Beschreibung Preis in € ohne MwSt. Preis in € mit MwSt.
Durchführung und Abwicklung des Verkaufs-/Kaufprozesses einer Immobilie (Kaufvertrag (bis zu 3 Eigentümer), Zweckbestimmung, Bescheinigung über die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde, Steuererklärung (USt-ID, Kapitalgewinn - Befreiung), Vertragsnotarierung/Aufbewahrung - einfacher Rechtsakt 1% des Vertragswerts (ohne MwSt.). + 22% MwSt.
Vodenje in izvedba postopka prodaje/nakupa nepremičnine (predpogodba, namenska raba, potrdilo o uveljavljanju predkupne pravice občine, postopek v zvezi z odobritvijo pravnega posla UE, prodajna pogodba, davčna napoved, (DPN, kapitalski dobiček - svetovanje), overitev pogodbe/hramba, fiduciarni račun (do 3 lastniki) - zahtevnejši pravni posel ozirom 1% pogodbene vrednosti 1% des Vertragswerts (ohne MwSt.).     + 22% MwSt.
Durchführung und Abwicklung des Verkaufs-/Kaufprozesses einer Immobilie (Vorvertrag, Zweckbestimmung, Bescheinigung über die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde, Genehmigungsverfahren für den Rechtsgeschäftsabschluss der Gemeinde, Kaufvertrag, Steuererklärung (USt-ID, Kapitalgewinn - Beratung), Vertragsnotarierung/Aufbewahrung, Treuhandkonto (bis zu 3 Eigentümer) - anspruchsvoller Rechtsak 1% pogodbene vrednosti (brez DDV) + 22% DDV
Erstellung des Kaufvertrags für bis zu 4 Eigentümer (jeder zusätzliche Eigentümer 20,00 € ohne MwSt.) 327,87 400,00
Erstellung des Vorvertrags oder Vereinbarung über das Rechtsgeschäft oder Mietkaufvertrag 131,15 160,00
Erstellung des Schenkungsvertrags 352,46 430,00
Steuererklärung (USt-ID, Kapitalgewinn - Beratung)  131,15 160,00
Aufbewahrung von Geld auf einem Treuhandkonto - bis zu 3 Eigentümer (jeder zusätzliche Eigentümer 12,00 € ohne MwSt.) 49,18 60,00
Erhalt der Widmung für die Nutzung des Landes (zu den Kosten können eventuell Gebühren hinzukommen) 32,79 40,00
Erhalt der Katasterkarte - Kopie der Karte (zu den Kosten können eventuell Gebühren hinzukommen) 32,79 40,00
Anwesenheit bei der Vertragsnotarierung/Aufbewahrung 28,69 35,00
Erhalt der Bescheinigung über das Vorkaufsrecht (zu den Kosten können eventuell Gebühren hinzukommen) 26,23 32,00
Postopek v zvezi z odobritvijo pravnega posla (k ceni se prištejejo morebitne takse) 131,15 160,00
Pridobitev drugih listin - cena za posamezno listino (k ceni se prištejejo morebitne takse) 31,15 39,00
Ogled nepremičnine brez sklenitve posredniške pogodbe 57,38 70,00
Kilometrina - cena za en prevožen kilometer 0,57 0,70
Nepremičninsko svetovanje na področju nepremičnin - 1 ura 327,87 400,00
Prvi ogled nepremičnine je vključen v provizijo na podlagi pogodbe o posredovanju. Če pa je pogodba o posredovanju s strani naročitelja predčasno prekinjena, se prvi ogled zaračuna v višini 61,48 75,00
Naročeno vodenje ogledov na uro 61,48 75,00
Seznanitev naročitelja z ugotovljenim pravnim in dejanskim stanjem nepremičnine 32,79 40,00
Dan oglaševanja v sredstvih javnega obveščanja 90,16 110,00
Oglaševanje na nepremičninskem portalu 20,00 24,40
Spremljanje najemnega razmerja (M&N – IRE, posredovanje z nepremičninami, d.o.o., koordinira najemno razmerje ves čas trajanja najemne pogodbe in je na voljo tako najemodajalcu kot najemniku za različne storitve: npr. koordinacija plačil, zaračunavanje najemnin za račun najemodajalca, koordinacija vzdrževalnih del, koordinacija nadzora nad nepremičnino, različna vprašanja... vse storitve se popišejo v posebnem poročilo opravljenih del. Cena za takšno spremljanje najemnega se predhodno dogovori z naročnikom, znaša od 8% do 15% mesečne oz letne pogodbene vrednosti vendar najmanj. Tukaj navedena cena je na leto. 327,87 400,00
Oglaševanje prodaje na oglasnih panojih ali v vitrinah ali izložbah in na spletni strani posrednika je vključeno v provizijo na podlagi pogodbe o posredovanju. Če pa je pogodba o posredovanju s strani naročitelja predčasno prekinjena, se za vsak dan zaračuna 4,92 6,00
Vsak ogled nepremičnine s tretjo osebo je vključen v provizijo na podlagi pogodbe o posredovanju. Če pa je pogodba o posredovanju s strani naročitelja predčasno prekinjena, se vsak dan oz. ogled zaračuna v znesku 57,38 70,00
Sestava pogodbe najem za nakup 483,61 590,00
Sestave menjalne pogodbe 483,61 590,00
Sestava služnostne pogodbe 286,89 350,00
Sestava razdružilne pogodba 319,67 390,00
Priprava dokumentacije za banko pri kreditiranju 65,57 80,00
Priprava aneksa k pogodbi ali predpogodbi 65,57 80,00
Priprava aneksa k pogodbi ali predpogodbi - zahtevnejše 131,15 160,00
Priprava aneksa in vodenje postopka, prijave na FURS (priprava pooblastil in obrazcev) ali vloga za vračilo DPN 131,15 160,00
Sporazum o odstopu od dogovora/pogodbe 131,15 160,00
Hramba dokumentov - prodajna pogodba 49,18 60,00
Priprava pooblastila za prodajo (brez stroška notarske overitve) 65,57 80,00
Sestava izjave o odpovedi predkupne pravice upravičenca 40,98 50,00
Vodenje celotnega postopka prodaje kmetijskega zemljišča, brez priprave prodajne pogodbe (objava na UE, .... pravnomočnost) 114,75 140,00
Sestava izbrisnega dovoljenja za izbris stvarno pravnih bremen 163,93 200,00
Pridobivanje dokumentacije za izbris stvarno pravnih bremen 65,57 80,00
Izdelava pisnega mnenja o ceni nepremičnine (mnenje o ceni ni uradna cenitev) 163,93 200,00
Izdelava primopredajnega zapisnika 65,57 80,00
Izvedba primopredaje 131,15 160,00
Pridobivanje EMŠO in DŠ za tujce 131,15 160,00
Pridobivanje kopije uporabnega ali gradbenega dovoljenja 131,15 160,00
Pridobivanje dokumentov in odločbe o daljšem obstoju objekta (takse niso vključene) 1.000,00 1.220,00
Fotografiranje nepremičnine 200,00 244,00
Videoposnetek (snemanje in montaža) 350,00 427,00
Cena prevoda/1.stran 32,79 40,00
Posredovanje pri prodaji in nakupu nepremičnine - 4% + 22% DDV    
Priprava prodajne strategije (samo v primeru poslovnih nepremičnin ali prodaj projektov - novogradenj) 3.524,59 4.300,00
Finančni pregled najemnih ali drugih uporabniških pogodb, z namenom svetovanja glede donosnosti nepremičnine in priprava analize donosnosti 1.557,38 1.900,00
Predstavitve na specializiranih konferencah, srečanjih, sejmih in podobno (samo v primeru gospodarskih subjektov) 245,90 300,00
Ocena tržne vrednosti poslovne nepremičnine 532,79 650,00

 

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